Kieferorthopädische Frühbehandlung

Vor dem 9. Lebensjahr spricht man von "kieferorthopädischer Frühbehandlung".

Es handelt sich um Behandlungsmassnahmen, die zur Verhütung oder Beseitigung von Gebiss schädigenden Angewohnheiten (Habits, orofazialen Dyskinesien) oder bei Anomalien der Zähne bzw. der Kiefer ergriffen werden müssen. 

Nur selten ist es erforderlich, eine Behandlung vor dem 4. Lebensjahr zu beginnen.

Die Frühbehandlung legt ihren Schwerpunkt auf das Abgewöhnen von Gewohnheiten, weil dadurch spätere kieferorthopädische Massnahmen unter Umständen überflüssig werden.

Allen Habits gemeinsam ist, dass sie sich sowohl auf die Zahnstellung als auch auf die Entwicklung des Ober- und Unterkiefers sowie deren Lagebeziehung auswirken können.

Sollte das Abgewöhnen des Habits nicht mehr ausreichen, um den Einfluss auf Zähne und Kiefer rückgängig zu machen, so werden auch frühe Behandlungsmassnahmen mit kieferorthopädischen Apparaturen notwendig.“

 

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